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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Mieter erkennt mit Erteilung des Mietauftrages bzw. mit Anmietung von Geräten die hier im folgenden aufgeführten Miet- und Lieferbedingungen an.

1. Mietgebühr

Die Mietgebühr bemißt sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste, es sei denn, es wurde vorher schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen - zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer Versicherungsbeteiligung (siehe unter 8.).

2. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt bei Abholung bzw. Auslieferung aus unserem Lager und endet bei Wiederanlieferung; erfolgt diese nach 12.00 Uhr, wird dieser Tag als voller Miettag abgerechnet.
Transport- und Reisezeiten gelten als Mietzeiten, sofern mit dem Mieter vorher keine anderslautende, der Schriftform bedürfende Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle einer Auftragsstornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Gebühr in Höhe von 50% der gesamten Mietkosten erhoben.

3. Transport

Das Transportrisiko sowie die Transportkosten trägt der Mieter. Er trägt das Transportrisiko auch dann, wenn der Transport durch den Vermieter bzw. durch eine von ihm beauftragte Person erfolgt. Die Rücksendung der Geräte hat grundsätzlich frei Haus und zu Lasten des Mieters zu erfolgen. Bei einem geplanten Transport ins Ausland muß der Vermieter vorher informiert werden; zusätzliche Transport- und Versicherungskosten sowie die Erledigung von Zollformalitäten gehen zu Lasten des Mieters.

4. Rücknahme

Mit der Rücknahme bestätigt der Vermieter nicht, daß die Geräte mängelfrei übergeben wurden. Der Vermieter behält sich vor, die Geräte eingehend zu testen.

5. Kontroll- und Informationspflicht

Der Mieter bzw. die vom Mieter zur Abholung beauftragte Person ist nach Übergabe bzw. vor Inbetriebnahme der Geräte dazu verpflichtet, sich von deren Vollständigkeit sowie deren Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Außerdem ist er dazu verpflichtet, den Vermieter über den Verwendungszweck zu informieren.

6. Eigentumsrechte und Verfügungsgewalt

Alle von uns vermieteten Geräte bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Eine Überlassung unserer Geräte an Dritte ist in keinem Falle zulässig, es sei denn, wir haben unser schriftliches Einverständnis hierfür erteilt. Andernfalls sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentumsrechte sowie für Schäden, die uns durch den Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

7. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. In Fällen des Zahlungsverzuges kann der Vermieter für alle offenen Forderungen Zinsen in Höhe der Finanzierungskosten erheben. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Mieters ist unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Anmietkosten unter EUR 250,- netto sind sofort bei Abholung zu entrichten. Unsere Rechnungen sind nicht skontoabzugsfähig.

8. Versicherung

Unsere Geräte werden auf Anfrage im Rahmen der üblichen Benutzung innerhalb Europas versichert. Die Versicherungsleistung ist jedoch nicht im Mietpreis inbegriffen, sondern erfolgt auf Kundenwunsch. Zudem ist der Mieter mit EUR 15.000,- an den Kosten eines jeden Schadens beteiligt. Bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstiges Abhandenkommen der Mietsache ist versicherungstechnisch ein Selbstbehalt in Höhe von 100 % des Geräteneuwerts pro Schadensfall vereinbart. Der Selbstbehalt gilt verschuldensunabhängig.
Über Gefahrenerhöhungen jeder Art ist der Vermieter vorher zu informieren, damit dieser eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragen kann. Sollte unsere Versicherung hierzu nicht bereit sein, trägt der Mieter das alleinige Risiko in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Anfallende Zusatzprämien für die Erhöhung des Versicherungsschutzes bei Gefahren oder für einen Geltungsbereich über Europa hinaus trägt der Mieter. Im Falle einer widerrechtlichen Weitervermietung an Dritte erlischt der Versicherungsschutz. Ein Diebstahl ist in jedem Fall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen!

9. Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte plus Zubehör die uneingeschränkte Haftung, auch für Zufallsschäden. Werden bei der Übernahme keine Mängel gerügt, gelten die Geräte als einwandfrei übernommen. Der Mieter verpflichtet sich, für von ihm zu tragende Reparaturen oder Wiederbeschaffung bei Totalschaden bzw. Verlust Ersatz in Höhe der Mietgebühr für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu leisten. Geräte, die einen Neuwert von unter EUR 15.000,- haben, sind nicht versichert und werden dem Mieter im Falle eines Schadens voll in Rechnung gestellt. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe. Reparatureingriffe des Mieters sind in keinem Fall gestattet.

10. Gerichtsstand

Dieser Vertrag und seine Erfüllung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln. Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt der Gerichtsstand Köln als vereinbart.